Aufgaben und Finanzen

Aufgaben

Zweck der Stiftung Naturschutzfonds ist es, Bestrebungen für den Erhalt der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern und zur Aufbringung der benötigten Mittel beizutragen; sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Nach § 62 Naturschutzgesetz hat die Stiftung insbesondere die Aufgabe: 

  • die Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet der natürlichen Umwelt anzuregen und zu fördern,
  • die oberste Naturschutzbehörde bei der Planung und Verwendung der verfügbaren Forschungsmittel zu beraten,  
  • Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung zu unterstützen und zu fördern,  
  • richtungsweisende Leistungen auf dem Gebiet der Erhaltung der natürlichen Umwelt auszuzeichnen (zur Unterseite Landesnaturschutzpreis),
  • Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes zu erwerben, deren Erwerb zu fördern, diese zu entwickeln und
  • Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft zu fördern.

Die Tätigkeit der Stiftung ist vorrangig bezogen auf Baden-Württemberg. Sie umfasst jedoch auch Themen von bundesweiter oder internationaler Bedeutung, soweit ein Bezug zum Land Baden-Württemberg besteht.

Finanzen

Neben den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen stehen der Stiftung Naturschutzfonds Zuschüsse des Landes, darunter auch Erträge aus der Privatlotterie GlücksSpirale, Ersatzzahlungen (früher Ausgleichsabgabe), Geldauflagen aus Bußgeld- und Strafverfahren sowie Zinserträge zur Verfügung.

Mittels Spende und Zustiftung hat jede/r Einzelne die Möglichkeit, die Arbeit der Stiftung Naturschutzfonds direkt zu unterstützen und einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz in Baden-Württemberg zu leisten.