Mit rund 5,2 Millionen Euro, die aus Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen, unterstützt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ab sofort wieder praktische Maßnahmen im Naturschutz. Mit dieser Ausschreibung wollen wir Sie auffordern, Ihren Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg einzureichen.
Aus Ersatzzahlungen können Projekte gefördert werden, die eine Aufwertung von Natur und Landschaft zum Ziel haben und in dem Naturraum umgesetzt werden, in dem die Ersatzzahlungen (PDF) angefallen sind.
Anträge auf Förderung können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Über Anträge auf eine Zuwendung ≤ 50.000 Euro entscheidet die Geschäftsführung fortlaufend. Über Anträge auf Zuwendung > 50.000 Euro und bei Fachkonzepten entscheidet der Stiftungsrat in diesem Jahr, wenn sie bis zum 1. Juli 2025 bei uns eingegangen sind. Am 30. September 2025 endet diese Ausschreibung.
Am 26.02.2025, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, bieten wir eine digitale Informationsveranstaltung zu den Fördermöglichkeiten aus Ersatzzahlungen an.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Unterseite des Zuwendungsbereichs Ersatzzahlungen.
Startschuss für Fördermittel aus Ersatzzahlungen
Aktuelle Meldungen