Die Ausschreibung 2025 im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt ist beendet. Im Moment können keine neuen Förderanträge in diesem Zuwendungsbereich berücksichtigt werden.
Über die Förderung von eingegangenen Anträgen mit einem Zuwendungsbetrag ≤ 50.000 Euro entscheidet die Geschäftsführung nach Mittelverfügbarkeit i. d. R. innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Stiftung Naturschutzfonds.
Für Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag > 50.000 Euro kann mit einer Entscheidung im Stiftungsrat im Frühjahr 2026 gerechnet werden.