Erklärung zur Barrierefreiheit: Informationen in Leichter Sprache
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Öffentliche Stellen haben diesen Text:
auf ihren Internet-Seiten.
in ihren Apps.
Öffentliche Stellen arbeiten für
ein Bundes-Land oder für die Bundes-Regierung.
Sie bekommen Geld vom Staat.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
Ämter und Behörden
Verwaltungen von Städten und Gemeinden
Polizeistellen
Einige Stiftungen
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Wie barrierefrei ist die Internet-Seite oder die App?
Wo können Sie sich beschweren, wenn es Barrieren gibt?
Warum gibt es die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps
gut nutzen können.
Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
Das heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel für:
blinde Menschen.
gehörlose Menschen.
In Deutschland ist es seit dem 23. September 2020 so:
Öffentliche Stellen brauchen auf ihren Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit:
Das steht in einer Richtlinie von der Europäischen Union.
Das Land Baden-Württemberg muss sich an diese Richtlinie halten.
Deshalb gibt es
das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Diese Internet-Seite ist von der
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg.
Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite:
stiftung-naturschutzfonds-bw.de
1. Ist diese Internet-Seite barrierefrei?
Einige Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei.
2. Welche Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei?
Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben
und mit denen wir noch arbeiten.Einige Dokumente,
die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben.Verlinkungen können auf Internet-Seiten führen,
die nicht barrierefrei sind.Einige Bilder und Abbildungen haben keinen Alternativ-Text
Alternativ-Texte beschreiben, was man auf dem Bild sieht.Bei einigen Verlinkungen weiß man nicht:
Auf welche Internet-Seite führt der Link?
Welche Informationen bekomme ich, wenn ich auf den Link klicke?
Abbau von Barrieren: Ausnahmen
Diese Dokumente müssen wir nicht barrierefrei anbieten:
Dokumente, die vor dem 23. September 2018 erschienen sind
und mit denen wir nicht mehr arbeiten.
So steht es im L-BGG.
L-BGG ist kurz für:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
3. Prüfung der Internet-Seite und Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir haben unsere Internet-Seite auf Barrierefreiheit geprüft.
Und die Deutsche Rentenversicherung
hat unsere Internet-Seite auf Barrierefreiheit geprüft.
Grundlage für die Prüfung waren die Vorgaben im L-BGG.
Wir haben die Erklärung zur Barrierefreiheit
am 30. September 2025 geschrieben.
4. Informationen und Probleme melden
Haben Sie Probleme mit dieser Internet-Seite?
- Oder haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist:
info@naturschutzfonds.bwl.de
- Oder rufen Sie uns an.
Die Telefon-Nummer ist:
0711 - 21821657 - 60
5. Durchsetzungs-Verfahren
Haben Sie uns ein Problem gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.
Machen wir das nicht?
Dann können Sie sich
beim Sozial-Ministerium Baden-Württemberg beschweren.
Ihre Ansprechpartnerin ist Nora Welsch.
Nora Welsch ist die Landes-Beauftragte für
die Belange von Menschen mit Behinderung.
Das ist die Telefon-Nummer:
0711 - 279 3360
Das ist die E-Mail-Adresse:
Vor Ort beschweren
In jeder Stadt und in jedem Land-Kreis gibt es
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Sie können sich auch
bei dem Behinderten-Beauftragten in Ihrer Nähe beschweren.
Die Kontakt-Daten stehen
auf der Internet-Seite von den Städten und Land-Kreisen.