Erklärung zur Barrierefreiheit: Informationen in Leichter Sprache

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Öffentliche Stellen haben diesen Text:

  • auf ihren Internet-Seiten.

  • in ihren Apps.

 

Öffentliche Stellen arbeiten für

ein Bundes-Land oder für die Bundes-Regierung.

Sie bekommen Geld vom Staat.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Ämter und Behörden

  • Verwaltungen von Städten und Gemeinden

  • Polizeistellen

  • Einige Stiftungen

 

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite oder die App?

  • Wo können Sie sich beschweren, wenn es Barrieren gibt?

 

Warum gibt es die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps

gut nutzen können.

Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

Das heißt:

Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel für:

  • blinde Menschen.

  • gehörlose Menschen.

 

In Deutschland ist es seit dem 23. September 2020 so:

Öffentliche Stellen brauchen auf ihren Internet-Seiten und Apps

eine Erklärung zur Barrierefreiheit:

Das steht in einer Richtlinie von der Europäischen Union.

Das Land Baden-Württemberg muss sich an diese Richtlinie halten.

Deshalb gibt es

das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

 

Diese Internet-Seite ist von der

Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg.

Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ist eine öffentliche Stelle.

Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite

eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite:

stiftung-naturschutzfonds-bw.de

 

1. Ist diese Internet-Seite barrierefrei?

Einige Teile der Internet-Seite sind  nicht barrierefrei.

 

2. Welche Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei?

  • Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben
    und mit denen wir noch arbeiten.

  • Einige Dokumente,
    die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben.

  • Verlinkungen können auf Internet-Seiten führen,
    die nicht barrierefrei sind. 

  • Einige Bilder und Abbildungen haben keinen Alternativ-Text
    Alternativ-Texte beschreiben, was man auf dem Bild sieht. 

  • Bei einigen Verlinkungen weiß man nicht:
    Auf welche Internet-Seite führt der Link?
    Welche Informationen bekomme ich, wenn ich auf den Link klicke?
     

Abbau von Barrieren: Ausnahmen

Diese Dokumente müssen wir nicht barrierefrei anbieten:

Dokumente, die vor dem 23. September 2018 erschienen sind

und mit denen wir nicht mehr arbeiten.

So steht es im L-BGG.

L-BGG ist kurz für:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

 

3. Prüfung der Internet-Seite und Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir haben unsere Internet-Seite auf Barrierefreiheit geprüft.

Und die Deutsche Rentenversicherung

hat unsere Internet-Seite auf Barrierefreiheit geprüft.

Grundlage für die Prüfung waren die Vorgaben im L-BGG.

 

Wir haben die Erklärung zur Barrierefreiheit

am 30. September 2025 geschrieben.

 

4. Informationen und Probleme melden

Haben Sie Probleme mit dieser Internet-Seite?

  • Oder haben Sie Fragen?
    Schreiben Sie uns eine E-Mail.
    Die E-Mail-Adresse ist:
    info@naturschutzfonds.bwl.de
     
  • Oder rufen Sie uns an.
    Die Telefon-Nummer ist:
    0711 - 21821657 - 60

 

5. Durchsetzungs-Verfahren

Haben Sie uns ein Problem gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Machen wir das nicht?

Dann können Sie sich

beim Sozial-Ministerium Baden-Württemberg beschweren.

Ihre Ansprechpartnerin ist Nora Welsch.

Nora Welsch ist die Landes-Beauftragte für

die Belange von Menschen mit Behinderung.

Das ist die Telefon-Nummer:

0711 - 279 3360

Das ist die E-Mail-Adresse:

poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Vor Ort beschweren

In jeder Stadt und in jedem Land-Kreis gibt es

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Sie können sich auch

bei dem Behinderten-Beauftragten in Ihrer Nähe beschweren.

Die Kontakt-Daten stehen

auf der Internet-Seite von den Städten und Land-Kreisen.