Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen
Die Ausschreibung zu den Ersatzzahlungen, die bei der Stiftung Naturschutzfonds im Jahr 2025 eingegangen sind (Download Ersatzzahlungen 2025 (PDF)), hat begonnen. Anträge auf Projektförderung können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Am 30. September 2026 endete die Ausschreibung zu den Ersatzzahlungen 2025.
Über Anträge auf Förderung mit einer Zuwendung ≤ 50.000 Euro entscheidet Geschäftsführung fortlaufend nach Mittelverfügbarkeit i. d. R. innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Stiftung Naturschutzfonds. Über Anträge auf Förderung mit einer Zuwendung > 50.000 Euro entscheidet der Stiftungsrat in seinen Sitzungen im März, Juli oder November eines Jahres. Bei Antragstellung bis spätestens 1. Juli 2026 kann eine Förderentscheidung durch den Stiftungsrat im November 2026 in Aussicht gestellt werden.
Am 25. Februar 2026 findet von 10.00 bis 12.00 Uhr eine digitale Infoveranstaltung zu den Fördermöglichkeiten aus Ersatzzahlungen statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Bitte schicken Sie bis 23.02.2026 eine E-Mail an foerderung@naturschutzfonds.bwl.de.
Hinweise zur Antragstellung
Alle Informationen und Unterlagen für Antragstellung und Projektdurchführung finden Sie in den entsprechenden Downloadbereichen:
Zur Vorbereitung und Unterstützung bei der Antragstellung sollten Sie sich mit der Förderleitlinie und weiteren Grundlagen der Förderung befassen. Das Antragsformular sowie Maßnahmenvorschläge finden Sie in den Unterlagen für die Antragstellung. Bitte beachten Sie dabei die Unterteilung in die zwei verschiedenen Zuwendungsbereiche.
Ihre Fragen im Vorfeld zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständige Ansprechperson im Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Unterseite Team der Geschäftsstelle.
Projektbeispiele
- Biotopvernetzung: 50 neue Tümpel für den Laubfrosch
- Aufwertung des Naturschutzgebietes „Wiestal mit Rauber“ bei Kirchheim unter Teck
- Biotopgestaltung beim Forstlichen Stützpunkt Sixenhof, Kreßberg
- Entwicklung von lichten Hutewaldstrukturen im Naturschutzgebiet Heldenberg
- Renaturierung eines ehemaligen Gärtnereigeländes als Erweiterung des Feuchtgebiets Rohrwasen
- Wiederherstellung ehemaliger Wacholderheiden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
