Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen

Die Ausschreibung zu den Ersatzzahlungen, die bei der Stiftung Naturschutzfonds im Jahr 2024 eingegangen sind (Download Ersatzzahlungen 2024 (PDF)), hat begonnen. Anträge auf Projektförderung können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Am 30. September 2025 endete die Ausschreibung zu den Ersatzzahlungen 2024.

Über Anträge auf Förderung mit einer Zuwendung ≤ 50.000 Euro entscheidet Geschäftsführung fortlaufend nach Mittelverfügbarkeit i. d. R. innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Stiftung Naturschutzfonds. Über Anträge auf Förderung mit einer Zuwendung > 50.000 Euro entscheidet der Stiftungsrat in seinen Sitzungen im März, Juli oder November eines Jahres. Bei Antragstellung bis spätestens 1. Juli 2025 kann eine Förderentscheidung durch den Stiftungsrat im November 2025 in Aussicht gestellt werden.

Am 26. Februar 2025 fand eine digitale Infoveranstaltung zu den Fördermöglichkeiten aus Ersatzzahlungen statt. Bei Interesse schicken wir Ihnen die Präsentation zur Infoveranstaltung (nicht barrierefreie PDF-Datei) zu. Bitte schicken Sie dafür eine E-Mail an foerderung@naturschutzfonds.bwl.de.

Hinweise zur Antragstellung

Alle Informationen und Unterlagen für Antragstellung und Projektdurchführung finden Sie in den entsprechenden Downloadbereichen: 

Zur Vorbereitung und Unterstützung bei der Antragstellung sollten Sie sich mit der Förderleitlinie und weiteren Grundlagen der Förderung befassen. Das Antragsformular und ggfs. notwendige Anhänge finden Sie in den Unterlagen für die Antragstellung. Bitte beachten Sie dabei die Unterteilung in die zwei verschiedenen Zuwendungsbereiche.