Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt

Die Ausschreibung 2025 im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt ist beendet. Im Moment können keine neuen Förderanträge in diesem Zuwendungsbereich berücksichtigt werden. 

Über die Förderung von eingegangenen Anträgen mit einem Zuwendungsbetrag  ≤ 50.000 Euro entscheidet die Geschäftsführung nach Mittelverfügbarkeit i. d. R. innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Stiftung Naturschutzfonds. 

Für Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag > 50.000 Euro kann mit einer Entscheidung im Stiftungsrat im Frühjahr 2026 gerechnet werden.

Ankündigung: Die Ausschreibung 2026 startet im Juli 2026. Wir informieren an dieser Stelle über den Ausschreibungsstart. 

Ausgewählte Themenbeispiele für Anträge auf Projektförderung im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (s. Förderleitlinie C.1.1))

  • Anwendungsorientierte Forschung im Naturschutz
    Hierunter sind z. B. Forschungsvorhaben hinsichtlich der Gefährdungssituation bedrohter Arten und ihrer Lebensräume sowie zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zu deren Erhalt und Förderung zu verstehen.
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zur Förderung von Naturschutz
    Hierunter fällt z. B. die Entwicklung von Konzepten, wie handlungsorientierte Kenntnisse für die zukunftsfähige Gestaltung unseres Lebens vermittelt werden können oder wie die BNE-Umsetzung in der Praxis unter Einbeziehung verschiedenster Zielgruppen erfolgen kann.
  • Umsetzungsorientierte naturbasierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel
    Hierunter fällt z. B. die Entwicklung von wirksamen und nachhaltigen Lösungsansätzen im Bereich der Renaturierung von Mooren, des Biotopverbundes oder des naturbasierten Gewässermanagements.