Wir fördern Vielfalt!
Unserer Förderung liegt seit dem Jahr 2023 die Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds BW (PDF) zugrunde.
Die Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds erfolgt in den Zuwendungsbereichen Allgemeiner Haushalt und Ersatzzahlungen.
Allgemeiner Haushalt
Im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt werden Projekte gefördert, die die biologische Vielfalt stärken und zur Nachahmung anregen, insbesondere in den Bereichen:
- Arten- und Biotopschutz
- Prozessschutz
- Biotopvernetzung und Biotopverbund
- Umsetzungsorientierte naturbasierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel
- Siedlungsökologie
- Anwendungsorientierte Forschung
- Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben
- Umsetzungsorientierte naturschutzfachliche Konzeptionen
- Naturschutzorientierte Regionalentwicklung
- Natur- und Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung
Sie möchten eine Förderung aus Mitteln des Allgemeinen Haushalts beantragen? Hier finden Sie alle Informationen zu Antragstellung, Fristen u. a.
Ersatzzahlungen
Im Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen werden Mittel eingesetzt, die der Stiftung als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zufließen. Diese Mittel sind im vom Eingriffsvorhaben betroffenen Naturraum zweckgebunden für praktische Naturschutzmaßnahmen einzusetzen; darunter fallen insbesondere:
- Artenschutzmaßnahmen
- Biotopneuanlage, -entwicklung und -aufwertung
- Biotopvernetzung und Biotopverbund
- Schaffung von natürlichen Retentionsflächen
- Wiederherstellung und Verbesserung der Bodenfunktionen
- Verbesserung der Grundwasserqualität
- Erstpflegemaßnahmen
- Aufwertung des Landschaftsbildes
Sie möchten eine Förderung aus Ersatzzahlungen beantragen? Hier finden Sie alle Informationen zu Antragstellung, Fristen u. a.
Bei Fragen können Sie sich an die Ansprechpartner*innen der Stiftungsgeschäftsstelle wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
