Landesnaturschutzpreis
Gemäß ihrer Satzung zeichnet die Stiftung Naturschutzfonds richtungsweisende Leistungen auf dem Gebiet der Erhaltung der natürlichen Umwelt aus. Seit 1982 vergibt sie alle zwei Jahre den Landesnaturschutzpreis. Er ist mit insgesamt 30.000 € dotiert und wird in der Regel verteilt auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger verliehen.
Die Jury zur Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Bereiche:
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Vorsitz)
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Vom Land anerkannte Naturschutzvereinigungen
- Ökologische Wissenschaften
- Land- und Forstwirtschaft
- Soziokulturelle Institutionen
Der Stiftungsrat der Stiftung Naturschutzfonds trifft die Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger. Das Statut über die Verleihung des Landesnaturschutzpreises Baden-Württemberg finden Sie im Downloadbereich.
Landesnaturschutzpreis 2024
„Einsatz mit Elan – Menschen für Naturschutz begeistern“
Unter diesem Motto schrieb die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg den Landesnaturschutzpreis 2024 aus.
Bis zum 1. August 2024 konnten nichtstaatliche Einrichtungen, insbesondere gemeinnützige Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen ihre Bewerbungen einreichen.
Die Preisverleihung durch die Stiftungsratsvorsitzende der Stiftung Naturschutzfonds Umweltministerin Thekla Walker fand im April 2025 statt.
Übersicht
- Seit 1982 wird der Landesnaturschutzpreis vergeben
- Preisvergabe findet alle zwei Jahre statt
- Dotiert mit 30.000 Euro, aufgeteilt auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger
- Bewerben können sich nichtstaatliche Einrichtungen, insbesondere gemeinnützige Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen mit einem laufenden oder abgeschlossenen Projekt, das in Baden-Württemberg umgesetzt wird oder wurde. Es können auch Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden.
